Die Bezeichnung „vegan“ für Lebensmittel ist rechtlich nicht definiert und geschützt. Derzeit existiert kein einheitliches, rechtlich verbindliches Siegel zur Kennzeichnung veganer Produkte. Im deutschen Lebensmittelrecht gibt es zudem bisher keine verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von Zutaten oder Zusatzstoffen tierischen Ursprungs oder zum Einsatz tierischer Bestandteile in der Produktion und somit keine staatlichen Kontrollen. Daher ist es schwierig, verarbeitete vegane Lebensmittel genau zu identifizieren. Es bleibt jedem selbst überlassen dies nachzuprüfen.
Die Europäische Vegetarierunion (EVU) für vegetarische und vegane Produkte das V-Label entwickelt. Es ist auf Lebensmitteln zu finden, deren Herstellung ohne Rohstoffe tierischen Ursprungs oder ohne Rohstoffe eines toten Tieres erfolgt. Dabei werden ebenfalls Zusatzstoffe, Vitamine und Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs berücksichtigt, die nicht deklariert werden müssen. Das Label wird auf Anfrage und nach vorheriger Prüfung (Offenlegung der Produktzusammensetzung) von ProVeg e. V. Deutschland (vormals VEBU Vegetarierbund e. V.) vergeben. Die Produkte werden allerdings nicht geprüft, zudem wird mit solchen Labels inzwischen viel Geld verdient.
Es gibt weitere Siegel von Firmen oder Vereinen für vegane Lebensmittel, welche die firmen- bzw. vereinseigenen Kriterien erfüllen müssen. Beispiel hierfür sind die Reformhaus Label.
Die meisten Hersteller markieren ihre Produkte gut sichtbar als vegan, rein schon aus marketingstechnischen Gründen heute ein Vorteil.
Ich kann nur sagen, traue niemandem besonders nicht denen, welche noch vor kurzem bzw. immer noch auch ihr Geld mit tierischen Produkten verdienen. Oft geht es nur ums Geld! Prüfe selbst und unterstütze kleine Manufakturen.
Weitere Infos unter Vegane/ Vegetarische Ernährung , Grundlagen 90/10 High Water Ernährung